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Gesetze und Verordnungen

Feuerwehr-Gebührensatzung der Samtgemeinde Jümme

Die Samtgemeinde Jümme erhebt Gebühren für bestimmte Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, die über die gesetzlich unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben hinausgehen. Grundlage dafür ist die Feuerwehr-Gebührensatzung gemäß § 29 Abs. 2 und 5 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG).

Wann fallen Gebühren an?

Gebührenpflichtig sind zum Beispiel:

  • Einsätze, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden
  • Hilfeleistungen bei Ölspuren, Wasserschäden oder Türöffnungen
  • Technische Hilfe bei Veranstaltungen oder Übungen außerhalb der Pflichtaufgaben

Die Berechnung der Gebühren richtet sich nach der Einsatzdauer – beginnend mit dem Ausrücken der Feuerwehr bis zur Rückkehr zum Feuerwehrhaus. Zusätzlich können Kosten für verbrauchte Materialien, Entsorgung oder beauftragte Dritte hinzukommen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

  • Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Ausrücken der Feuerwehr.
  • Ein schriftlicher Gebührenbescheid wird erstellt.
  • Die Zahlung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig.

Ausnahmen und Ermäßigungen

In besonderen Fällen – etwa bei gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken – kann eine Gebührenermäßigung oder ein vollständiger Erlass beantragt werden. Diese Entscheidung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Umstände und im Sinne der Billigkeit.

Weitere Informationen

Die vollständige Gebührensatzung mit allen Details finden Sie hier:

👉 Zur Feuerwehr-Gebührensatzung der Samtgemeinde Jümme (PDF) Teil 1

👉 Zur Feuerwehr-Gebührensatzung der Samtgemeinde Jümme (PDF) Teil 2

 

Niedersächsischen Brandschutzgesetz

Aufbau, Organisation und Aufgaben der Feuerwehren werden im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) klar geregelt. Dieses Gesetz legt die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung, Ausrüstung und den Einsatz der Feuerwehren in Niedersachsen fest. Es definiert sowohl die Zuständigkeiten der Kommunen als auch die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen.

Dazu gehören unter anderem der Brandschutz, die Hilfeleistung bei Unglücksfällen, der Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden. Auch der Katastrophenschutz und die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen sind Teil der gesetzlich festgelegten Aufgaben.

Die aktuellste Fassung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes finden Sie über den folgenden Link oder auf der offiziellen Website des Landes Niedersachsen. So bleiben Sie stets über Änderungen und Neuregelungen informiert.

👉 Niedersächsischen Brandschutzgesetz

 

🔥 Feuerwehrsatzung der Samtgemeinde Jümme

1. Organisation

  • Die Samtgemeinde unterhält Freiwillige Feuerwehren in ihren Mitgliedsgemeinden.
  • Diese setzen sich aus Einsatzabteilungen, Jugendfeuerwehren, Kinderfeuerwehren und Altersabteilungen zusammen.

2. Leitung

  • Jede Ortsfeuerwehr wird von einer Ortsbrandmeisterin oder einem Ortsbrandmeister geleitet.
  • Die Gesamtleitung liegt beim Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde.

3. Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung ist freiwillig und basiert auf den Regelungen des NBrandSchG.
  • Aufnahme, Verpflichtung und Pflichten der Mitglieder sind genau geregelt.

4. Aufgaben

  • Die Feuerwehren erfüllen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung bei Unglücksfällen und des Katastrophenschutzes.
  • Auch die Förderung der Jugend durch Jugend- und Kinderfeuerwehren ist Bestandteil der Aufgaben.

5. Dienstbetrieb

  • Die Feuerwehrmitglieder sind zur Teilnahme an Übungen, Ausbildungen und Einsätzen verpflichtet.
  • Der Dienstbetrieb wird durch den Dienstplan und weitere interne Regelungen organisiert.

6. Kleiderordnung und Ausrüstung

  • Die Mitglieder erhalten eine persönliche Schutzausrüstung.
  • Es wird geregelt, was im Dienst getragen werden muss und wie Ausrüstung gepflegt wird.

7. Ehrungen, Entlassung, Ausschluss

  • Die Satzung enthält Regelungen zu Ehrungen und Auszeichnungen.
  • Ebenso ist festgelegt, wann Mitglieder entlassen oder ausgeschlossen werden können.

👉 Hier geht’s zur vollständigen Feuerwehrsatzung der Samtgemeinde Jümme (PDF):

Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr

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